Als Thomas B. den Brief vom Nachlassgericht in den Händen hielt, war seine erste Reaktion: Erleichterung. Endlich Klarheit nach dem Tod seines Onkels. Was er jedoch nicht ahnte: Die geerbte Immobilie, ein abgelegenes Haus im Umland, sollte ihn bald an seine Grenzen bringen. Das Haus stand seit Jahren leer, war völlig vermüllt, die Wände schimmelbefallen, und der Keller lief voll Wasser. Was juristisch als „Nachlass“ bezeichnet wird, wurde für ihn schnell zur Last – eine Altlast.