Was viele Mieter nicht wissen: Schimmel stellt nicht nur ein kosmetisches Problem dar, sondern ein rechtliches. Wenn Schimmel in der Wohnung auftritt, haben Mieter das Recht, den Vermieter darüber zu informieren und eine schnelle Behebung zu verlangen.
Laut Mietrecht ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich, und Schimmel ist in der Regel ein Zeichen für eine bauliche Mängel. Doch Mieter müssen nicht nur warten und hoffen, dass der Vermieter schnell handelt – sie können auch konkrete Maßnahmen ergreifen.